Ihre Grundpflichten als Unternehmer im Arbeitsschutz

 

Die Grundpflicht des Unternehmers ist die Gesunderhaltung der Mitarbeiter im weitesten Sinn. Dazu gehört es, Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle und die Entstehung von Berufserkrankungen zu vermeiden oder zumindest das Risiko so weit als möglich zu reduzieren. Sie müssen auch Maßnahmen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit ergreifen. Diese Verpflichtungen sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.

Zu den Grundpflichten gehören dementsprechend:

  • Schriftliche Gefährdungsbeurteilungen erstellen
  • Betreuung durch Fachleute für Arbeitssicherheit
  • Unterweisungen durchführen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

 

Ihre Grundpflichten als Unternehmer im Arbeitsschutz

Die Grundpflicht des Unternehmers ist die Gesunderhaltung der Mitarbeiter im weitesten Sinn. Dazu gehört es, Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle und die Entstehung von Berufserkrankungen zu vermeiden oder zumindest das Risiko soweit als möglich zu reduzieren. Sie müssen auch Maßnahmen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit ergreifen. Diese Verpflichtungen sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.

Zu den Grundpflichten gehört dementsprechend:

Schriftliche Gefährdungs-
beurteilungen erstellen

Betreuung durch Fachleute für Arbeitssicherheit
Unterweisungen durchführen
Arbeitsmedizinische Vorsorge