Die Lieferung enthält zwei Plakate zum einfachen Ausfüllen
- Betriebsanweisung für den Umgang mit Biostoffen in Praxen
- Hygieneplan
- Ausführliche Ausfüllanleitung
Sofern Sie in einem Betrieb tätig sind, der gemäß dem Schutzstufen-Schutzmaßnahmen-Konzept Tätigkeiten der Schutzstufe 2 oder höher ausführt, sind Sie verpflichtet einen Hygiene-Plan und eine Betriebsanweisung zum Umgang mit Biostoffen für die Mitarbeiter auszuhängen.
Diese beiden Plakate enthalten schon viele, wesentliche Vorgaben. Mit Hilfe der Ausfüllanleitung lassen sich die Ergänzungen schnell und einfach ausführen.
Weitere Angaben zu den Vorgaben der Biostoff-Verordnung für BGW-Betriebe finden Sie in Band 2 der Arbeitsbücher








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