Gefährdungsbeurteilung und weitere Dokumentationspflichten
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Was muss noch dokumentiert werden?
Wer kontrolliert das?
Was ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung ?
Wann brauche ich eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung ?
Wo bekomme ich Hilfe ?
Kann ich das selbst ? Wie lange brauche ich dafür ?
Welche Checklisten können mir dabei helfen ?
Wie funktionieren die Checklisten ?
Die Aktualisierung. Wie oft muss ich das machen ?
Wer prüft meine Dokumentation ?
Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe ?
Gefährdungs-
beurteilung und weitere Dokumentations-
pflichten
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Was muss noch dokumentiert werden?
Wer kontrolliert das?
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung ?
Der Unternehmer muss nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes bezüglich aller Aspekte und aller Bereiche seines Unternehmens eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Arbeitsschutzes erstellen.
Durch die sogenannte “Gefährdungsbeurteilung” sollen potentielle Gefahren schon präventiv ermittelt und auf das unvermeidliche Minimum reduziert werden.
Dazu gehören
- Gefährdungen ermitteln und
- Gefährdungen beurteilen und
- Maßnahmen festlegen um Risiken zu reduzieren.
Diese drei Bereiche werden insgesamt als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsschutz-Lexikon.
In zahllosen Gesetzen und Verordnungen hat der Gesetzgeber die grundsätzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz festgelegt. Diese sollen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei Ihren Mitarbeitern so weit als möglich sicher stellen. Diese Vorschriften müssen von Ihnen eingehalten werden, und dies muss schriftlich dokumentiert werden. Auch speziell in Ihrem Betrieb vorliegende Arbeitssituationen und -gefährdungen, zu denen es keine Gesetze oder Verordnungen gibt, müssen schriftlich “beurteilt” werden.
Die Gefährdungsbeurteilung muss immer schriftlich erfolgen. Darüberhinaus müssen auch noch viele andere Aktivitäten und Gegebenheiten im Arbeitsschutz schriftlich dokumentiert werden.
Durch diese Dokumentation können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie alle Vorgaben im Arbeitsschutz eingehalten haben.
Diese Dokumentation muss auf Wunsch den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
Mit Checklisten können Sie die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz leicht überprüfen und dokumentieren. Sie finden in den entsprechenden Bänden außerdem viele Musterformulare, die Ihnen die weitere Dokumentation erleichtern.
In Band 1 – Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken” werden die Grundanforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung gemäß den “Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation” (GDA 2011) dargestellt. Dort finden Sie auch eingehende Erläuterungen zur Gefährdungsbeurteilung, zur Bewertung der Risiken und zur Wahl geeigneter Maßnahmen.
Hier finden Sie ein Probekapitel aus Band 1
Was muss noch dokumentiert werden ?
Neben der sogenannten “schriftlichen Gefährdungsbeurteilung” verlangt der Gesetzgeber noch etliche weitere Dokumentationen und sonstige Nachweise.
Dazu gehört das Führen von Listen wie z.B.
- Bestands- und Wartungsplan
- Gefahrstoff-Verzeichnis
- Vorsorgekartei und einige mehr
Des weiteren werden Nachweise und Dokumente gefordert, die auch regelmäßig aktualisiert werden müssen:
- Nachweis der Übernahme von Ersthelfer-Pflichten
- Nachweis von Unterweisungen
- Betriebsanweisungen und andere mehr.
In den “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” stehen in jedem Band die für das jeweilige Thema notwendigen Dokumentationen als Muster-Formular zur Verfügung. Sie können diese beliebig oft kopieren oder beim arbund Verlag entsprechende Muster-Formulare bestellen (Extralieferung Musterformulare).
Sie sollten diese weiteren Formulare geordnet aufbewahren, um sie bei einer amtlichen Prüfung schnell vorlegen zu können. Im arbund Verlag steht hierfür ein Arbeitsschutz-Ordner mit einem passenden Trennregister zur Verfügung.
Mit Hilfe von Checklisten und Formularvorschlägen gelangen Sie so Schritt für Schritt zu einer systematischen und vollständigen Dokumentation im Arbeitsschutz.
Wer kontrolliert die Dokumentation ?
Sowohl die Berufsgenossenschaft als auch das Landesamt für Arbeitsschutz (oder äquivalente Behörden) können sich jederzeit Ihre Dokumentation und Gefährdungsbeurteilung vorlegen lassen. Im Falle eines gesundheitlichen Schadens bei einem Mitarbeiter wird diese Dokumentation auch im Zuge eines Gerichtsprozesses einem Gericht vorgelegt.
Grundsätzlich gilt: Sie haben keine Möglichkeit eine amtliche Kontrolle zu verhindern.
Das Amt teil Ihnen mit, wann die Kontrolle stattfindet.
Sie können vielleicht noch über den Zeitpunkt verhandeln, nicht aber über die Kontrolle an sich.
In der Regel können Sie einen Vorlauf von 4 Wochen vereinbaren. Wenn es jedoch zu einem Personenschaden gekommen ist, kommt die Kontrolle evtl. spontan zwei Tage später. Und nein: Sie können dies nicht verhindern.
Die Intensität und der Umfang der Kontrollen ist sehr unterschiedlich. In manchen Fällen findet nur eine oberflächliche Kontrolle statt. Sie werden nur gefragt, ob Sie eine Dokumentation haben ….
In anderen Fällen ist die Kontrollintensität enorm. Im Fall einer humanmedizinischen Praxis dauerte die Kontrolle mit zwei Kontrolleuren sechs Stunden und ging bis zum Vergleich der Unterschriften in den Personalakten mit den Unterschriften auf der Dokumentation der Unterweisungen.
Insgesamt höre ich aus den Telefonaten mit meinen betreuten Unternehmen, dass die Kontrollintensität steigt. Die Überwachungsbehörden wollen die Dokumentation und schriftliche Gefähdungsbeurteilung “sehen”.