Ihre Grundpflichten als Unternehmer im Arbeitsschutz
Die Grundpflicht des Unternehmers ist die Gesunderhaltung der Mitarbeiter im weitesten Sinn. Dazu gehört es, Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle und die Entstehung von Berufserkrankungen zu vermeiden oder zumindest das Risiko so weit als möglich zu reduzieren. Sie müssen auch Maßnahmen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit ergreifen. Diese Verpflichtungen sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.
Zu den Grundpflichten gehören dementsprechend:
- Schriftliche Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Betreuung durch Fachleute für Arbeitssicherheit
- Unterweisungen durchführen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ihre Grundpflichten als Unternehmer im Arbeitsschutz
Die Grundpflicht des Unternehmers ist die Gesunderhaltung der Mitarbeiter im weitesten Sinn. Dazu gehört es, Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle und die Entstehung von Berufserkrankungen zu vermeiden oder zumindest das Risiko soweit als möglich zu reduzieren. Sie müssen auch Maßnahmen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit ergreifen. Diese Verpflichtungen sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.
Zu den Grundpflichten gehört dementsprechend:
Schriftliche Gefährdungs-
beurteilungen erstellen
Betreuung durch Fachleute für Arbeitssicherheit
Unterweisungen durchführen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Schriftliche Gefährdungsbeurteilungen erstellen
Seit einigen Jahren genügt es nicht mehr für einen bestmöglichen Arbeitsschutz im Betrieb zu sorgen, vielmehr verlangt der Gesetzgeber mittlerweile eine umfangreiche, schriftliche Dokumentation sämtlicher Aktivitäten, Gegebenheiten und Risiken des Betriebes – auch schon vor Aufnahme einer Tätigkeit.
Dazu müssen Unterweisungen und andere Aktivitäten mit Formularen dokumentiert werden.
Dazu gehören Listen, die erstellt und bewertet werden müssen; und dazu gehören Arbeitsumstände, deren Risiken mit Hilfe von Risikoklassen oder im Ampelsystem bewertet werden sollen.
Fehlt eine solche Dokumentation, kann dies möglicherweise schwerwiegende juristische und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Oberbegriff für diese Dokumentationspflicht lautet “schriftliche Gefährdungsbeurteilung”. Sie muss bezüglich aller vorkommenden Arbeitsbereiche und Arbeitsbedingungen eines Betriebes erstellt werden muss.
Die Arbeitsbuch-Reihe “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” bietet kurze und leicht lesbare Zusammenfassungen gesetzlicher Vorschriften. In jedem Kapitel finden sich Checklisten, mit deren Hilfe die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften schnell überprüft werden kann und die eine solide Grundlage für die geforderte schriftliche Gefährdungsbeurteilung liefern.
In Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung sind die gesetzlichen Vorschriften aufgeführt, die für alle Betriebe gleichermaßen gelten. Das Arbeitsbuch hat als Schwerpunkt kleinere Betriebe der BGW, ist aber gleichermaßen auch für den Verwaltungsanteil aller Betriebe geeignet. Hier finden Sie weitere Informationen und eine Leseprobe.
Sie können auch in einem Probekapitel die Checklisten auch ausprobieren.
Betreuung durch Fachleute für Arbeitssicherheit
Ein weiterer Baustein ist die Verpflichtung für jeden Unternehmer, sich von Fachleuten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes betreuen zu lassen.
“Fachleute” sind in diesem Fall: Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsmediziner.
Diese vorgeschriebenen Betreuungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder Betriebsmediziner wird in drei Betreuungsformen angeboten.
- Alternatives Betreuungsmodell mit Unternehmerschulung (maximal 50 Vollzeitmitarbeiter)
- Regelbetreuung in Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern
- Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern
Unter www.praxis-sicher.de finden Sie mehr Informationen zu den möglichen Betreuungsmodellen und meinem Seminarangebot.
Unterweisungen durchführen
Zu den Grundpflichten gehört auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter, mit und ohne entsprechender Betriebsanweisungen. Diese Unterweisungen müssen dokumentiert sein.
Eine Übersicht über die vorgeschriebenen Unterweisungen, Musterformulare für die vorgeschriebene Dokumentation von Unterweisungen und den Unterweisungsplan finden Sie in Band 1 – Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken”.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ein Arbeitsmediziner (= Betriebsmediziner) berät den Unternehmer zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter. Darüber hinaus führt er arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Man unterscheidet Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Arbeitsschutz-Lexikon
Ob eine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung durchgeführt werden muss, hängt vom Alter und vom Tätigkeitsprofil der Mitarbeiter ab. Ausführliche Erklärungen zu diesem Thema erhalten Sie in Band 1 – Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken” im Kapitel arbeitsmedizinische Vorsorge.