Der Unternehmer muss nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes bezüglich aller Aspekte und aller Bereiche seines Unternehmens eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Arbeitsschutzes erstellen.

Durch die sogenannte “Gefährdungsbeurteilung” sollen potentielle Gefahren schon präventiv ermittelt und auf das unvermeidliche Minimum reduziert werden.

Dazu gehören

  • Gefährdungen ermitteln und
  • Gefährdungen beurteilen und
  • Maßnahmen festlegen, um Risiken zu reduzieren.

Diese drei Bereiche werden insgesamt als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsschutz-Lexikon.

In zahllosen Gesetzen und Verordnungen hat der Gesetzgeber die grundsätzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz festgelegt. Diese sollen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei Ihren Mitarbeitern so weit als möglich sicher stellen. Diese Vorschriften müssen von Ihnen eingehalten werden, und dies muss schriftlich dokumentiert werden. Auch speziell in Ihrem Betrieb vorliegende Arbeitssituationen und -gefährdungen, zu denen es keine Gesetze oder Verordnungen gibt, müssen schriftlich “beurteilt” werden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer schriftlich erfolgen. Darüberhinaus müssen auch noch viele andere Aktivitäten und Gegebenheiten im Arbeitsschutz dokumentiert werden.

Durch diese Dokumentation können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie alle Vorgaben im Arbeitsschutz eingehalten haben.

Diese Dokumentation muss auf Wunsch den zuständigen  Behörden vorgelegt werden.

Mit Checklisten können Sie die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz leicht überprüfen und dokumentieren. Sie finden in den entsprechenden Bänden außerdem viele Musterformulare, die Ihnen die weitere Dokumentation erleichtern.

In Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken” finden Sie eingehende Erläuterungen.

 

Was muss noch dokumentiert werden ?

Neben der sogenannten “schriftlichen Gefährdungsbeurteilung” verlangt der Gesetzgeber noch etliche weitere Dokumentationen und sonstige Nachweise.

Dazu gehört das Führen von Listen wie z.B.

  • Bestands- und Wartungsplan
  • Gefahrstoff-Verzeichnis
  • Vorsorgekartei und einige mehr

Des weiteren werden Nachweise und Dokumente gefordert, die auch regelmäßig aktualisiert werden müssen:

  • Nachweis der Übernahme von Ersthelfer-Pflichten
  • Nachweis von Unterweisungen
  • Betriebsanweisungen und andere mehr.

In den “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” stehen in jedem Band die für das jeweilige Thema notwendigen Dokumentationen als Muster-Formular zur Verfügung. Sie können diese beliebig oft kopieren oder beim arbund Verlag entsprechende Muster-Formulare bestellen (Extralieferung Musterformulare).

Sie sollten diese weiteren Formulare geordnet aufbewahren, um sie bei einer amtlichen Prüfung schnell vorlegen zu können. Im arbund Verlag steht hierfür ein Arbeitsschutz-Ordner mit einem passenden Trennregister zur Verfügung.

Mit Hilfe von Checklisten und Formularvorschlägen gelangen Sie so Schritt für Schritt zu einer systematischen und vollständigen Dokumentation im Arbeitsschutz.