Der Gesetzgeber verlangt im Arbeitsschutz von allen Unternehmern, die Mitarbeiter beschäftigen:

1.) eine fachkundige Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitsschutz und einen Betriebsmediziner

2.) eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung über alle Aspekte des Betriebes.

Die Verpflichtung zu einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung ist für alle Unternehmer gleich, egal welche Betreuungsform sie wählen.

Die für den Unternehmer beste Lösung ist in meinen Augen das alternative Betreuungsmodell mit Unternehmerschulung.
In diesem Fall besuchen Sie die sogenannte Unternehmerschulung. Dort erhalten Sie einen Überblick welche Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz für Ihren Betrieb gelten. Weiter lernen Sie, was eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung ist und wie Sie diese schnell und rechtskonform erstellen können.

Ich biete mehrmals im Jahr solche Unternehmerschulungen als Online-Schulung oder als Präsenzseminar an.
Die Schulungen werden auf der Grundlage der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Sie brauchen während der Kurse fast nichts mitzuschreiben, da Sie alles nochmal in den Checklisten nachlesen können.

Hier finden Sie eine weitere Beschreibung und die Termine der Unternehmerschulungen und weitere Informationen zu den Betreuungsformen im Arbeitsschutz und zum alternativen Betreuungsmodell.