Was will der Staat im Arbeitsschutz ?

Der Staat verlangt im Arbeitsschutz von allen Unternehmern, die Mitarbeiter beschäftigen, zwei grundlegende Dinge:

  1. Alle Betriebe müssen sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsmediziner betreuen lassen.
  2. Alle Betriebe müssen eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung über alle Aspekte des Betriebes erstellen.

Die schriftliche Gefährdungsbeurteilung muss immer erstellt werden, egal für welche Betreuungsform Sie sich entscheiden.

Bei den Betreuungsformen unterscheidet man drei Modelle

  • Alternatives Betreuungsmodell mit Unternehmerschulung

    Dies ist die einfachste und preiswerteste Variante, die für die Mehrheit aller Betriebe in Deutschland geeignet ist.
    In diesem Fall besuchen Sie eine sog. Unternehmerschulung. Dort erhalten Sie einen Überblick über die in Deutschland im Arbeitsschutz geltenden Gesetze und Verordnungen. Sie lernen, wie man eine Schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellt. Mit Hilfe der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung können Sie diese im Anschluss an das Seminar systematisch, einfach und zügig erstellen.
    Nach der Schulung erhalten Sie einen Betreuungsvertrag und eine Teilnahmebescheinigung. Beides gilt für 60 Monate im Anschluss an die Schulung. Nach spätestens 60 Monaten verlangt der Gesetzgeber, dass Sie erneut eine Unternehmerschulung besuchen.
    Wenn es zu einer amtlichen Prüfung Ihres Betriebes kommt, müssen Sie den Aufsichtsbehörden einen solchen Betreuungsvertrag und Teilnahmebescheinigung vorlegen.Diese Betreuungsform ist für alle Betriebe mit weniger als 50 Vollzeitmitarbeitern möglich. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viele Mitarbeiter Sie haben, sprechen Sie mich einfach an.Ich stehe Ihnen in diesen 5 Jahren nach der Unternehmerschulung mit Rat und Tat zur Verfügung. Fast alle Probleme lassen sich durch ein individuelles Telefonat oder eine kleine Zoom-Konferenz lösen.
    Diese Weiterbetreuung bleibt als Basisbetreuung für Sie kostenlos.Ein zwangsweiser und teurer Besuch durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Arbeitsmediziner ist in diesem Modell nicht vorgesehen.

  • Regelbetreuung für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Vollzeitmitarbeitern

    Bei dieser Betreuungsform kommt entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsmediziner in Ihren Betrieb (der jeweils andere nur auf Ihren Wunsch hin). Eine solche Begehung findet spätestens alle 5 Jahre statt. Dabei gibt es eine Begehung des Betriebes und es wird ein Protokoll erstellt. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen. Das Begehungsprotokoll genügt auf keinen Fall.

  • Regelbetreuung für Betriebe ab 10 Vollzeitmitarbeitern

    Bei dieser Betreuungsform kommen sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch ein Betriebsmediziner in Ihren Betrieb – und zwar jedes Jahr. Dabei gibt es eine Begehung des Betriebes und es wird ein Protokoll erstellt.Für diese Betreuungsform gibt es einen Zeitschlüssel, bei den BGW-Betrieben liegt dieser üblicherweise bei 0,5 Stunden pro Vollzeitmitarbeiter und Jahr. Bei sehr gefährlichen Betrieben anderer Berufsgenossenschaften steigt das Zeitkontingent auf bis zu 2 Stunden pro Vollzeitmitarbeiter und Jahr.
    Diese Pflichtbetreuungszeit wird auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsmediziner aufgeteilt.
    Rechenbeispiel: Sie haben 10 Mitarbeiter mit einer ganzen Stelle und 40 Mitarbeiter mit einer halben Stelle (=20 Vollzeitmitarbeiter) – insgesamt also errechnet 30 Vollzeitmitarbeiter. Bei einer Pflichtbetreuungszeit von 0,5 Stunden pro Vollzeitmitarbeiter und Jahr, ergibt sich eine Betreuungsverpflichtung (Begehung und Beratung) im Arbeitsschutz von 15 Stunden jährlich.
    Auch bei dieser Betreuungsform müssen Sie eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen. Das Begehungsprotokoll genügt auf keinen Fall.

Eine weitere Beschreibung der Betreuungsmodelle finden Sie in der DGUV2. Dies ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben in Anlehnung an diese Vorschrift eigene Vorschriften erzählt. Einen Überblick finden Sie hier.

Diese Checklisten stehen Ihnen zur Zeit für den schnellen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und die schriftliche Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung

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Diese Checklisten sind für 2024/2025 geplant

 

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