FAQ2019-09-29T23:37:56+02:00

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?2024-01-20T08:03:30+01:00

 

Der Unternehmer muss nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes bezüglich aller Aspekte und aller Bereiche seines Unternehmens eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Arbeitsschutzes erstellen.

Durch die sogenannte “Gefährdungsbeurteilung” sollen potentielle Gefahren schon präventiv ermittelt und auf das unvermeidliche Minimum reduziert werden.

Dazu gehören

  • Gefährdungen ermitteln und
  • Gefährdungen beurteilen und
  • Maßnahmen festlegen, um Risiken zu reduzieren.

Diese drei Bereiche werden insgesamt als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsschutz-Lexikon.

In zahllosen Gesetzen und Verordnungen hat der Gesetzgeber die grundsätzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz festgelegt. Diese sollen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei Ihren Mitarbeitern so weit als möglich sicher stellen. Diese Vorschriften müssen von Ihnen eingehalten werden, und dies muss schriftlich dokumentiert werden. Auch speziell in Ihrem Betrieb vorliegende Arbeitssituationen und -gefährdungen, zu denen es keine Gesetze oder Verordnungen gibt, müssen schriftlich “beurteilt” werden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer schriftlich erfolgen. Darüberhinaus müssen auch noch viele andere Aktivitäten und Gegebenheiten im Arbeitsschutz dokumentiert werden.

Durch diese Dokumentation können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie alle Vorgaben im Arbeitsschutz eingehalten haben.

Diese Dokumentation muss auf Wunsch den zuständigen  Behörden vorgelegt werden.

Mit Checklisten können Sie die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz leicht überprüfen und dokumentieren. Sie finden in den entsprechenden Bänden außerdem viele Musterformulare, die Ihnen die weitere Dokumentation erleichtern.

In Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken” finden Sie eingehende Erläuterungen.

 

Was muss noch dokumentiert werden ?

Neben der sogenannten “schriftlichen Gefährdungsbeurteilung” verlangt der Gesetzgeber noch etliche weitere Dokumentationen und sonstige Nachweise.

Dazu gehört das Führen von Listen wie z.B.

  • Bestands- und Wartungsplan
  • Gefahrstoff-Verzeichnis
  • Vorsorgekartei und einige mehr

Des weiteren werden Nachweise und Dokumente gefordert, die auch regelmäßig aktualisiert werden müssen:

  • Nachweis der Übernahme von Ersthelfer-Pflichten
  • Nachweis von Unterweisungen
  • Betriebsanweisungen und andere mehr.

In den “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” stehen in jedem Band die für das jeweilige Thema notwendigen Dokumentationen als Muster-Formular zur Verfügung. Sie können diese beliebig oft kopieren oder beim arbund Verlag entsprechende Muster-Formulare bestellen (Extralieferung Musterformulare).

Sie sollten diese weiteren Formulare geordnet aufbewahren, um sie bei einer amtlichen Prüfung schnell vorlegen zu können. Im arbund Verlag steht hierfür ein Arbeitsschutz-Ordner mit einem passenden Trennregister zur Verfügung.

Mit Hilfe von Checklisten und Formularvorschlägen gelangen Sie so Schritt für Schritt zu einer systematischen und vollständigen Dokumentation im Arbeitsschutz.

Wie funktionieren die Checklisten ? Was brauche ich dafür ?2023-05-03T21:44:07+02:00

Schriftliche Gefährdungsbeurteilung einfach und schnell mit Hilfe der “Checklisten”

“Checklisten” – eine schnelle und einfache Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung

Knappe und einfache Erläuterungen von Gesetzen und Verordnungen

Gebrauchsfertige Musterformulare

Plakate und weitere Arbeitshilfen für die Dokumentation

Der Gesetzgeber hat in Gesetzen und Verordnungen festgelegt, welche Bedingungen gesunde und sichere Arbeitsplätze einhalten müssen um ein Optimum an Sicherheit zu gewährleisten.

Mit Hilfe der Checklisten können Sie schnell überprüfen und nachweisen, dass Ihre Arbeitsplätze den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Frage oder Aussage lesen
– Sachverhalt prüfen
– Einschätzung ankreuzen
– event. eine Verbesserungsmaßnahme notieren
– event. noch Ergänzungen einfügen
…… am Ende des Kapitels Datum und Unterschrift dazu –
und schon ist die Grundlage für  Ihre schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Die Checklisten sind leicht verständlich. Auf “Juristendeutsch” wurde bewusst verzichtet. Es sind keinerlei Vorkenntnisse nötig. Einzelne Dokumentationsaufgaben können Sie auch an Ihre Mitarbeiter delegieren.

In allen Arbeitsbüchern können Sie direkt zu den Checklisten gehen und diese ausfüllen. Haben Sie Fragen oder brauchen Erläuterungen, dann können Sie den zugehörigen Erläuterungstext lesen. Wenn Sie bereits Übung mit dem Thema Dokumentation im Arbeitsschutz haben, wird dies nicht der Fall sein.

Die “Checklisten” sind Arbeitsbücher. Sie lassen sich dank der Spiralbindung leicht und vollständig öffnen und gut beschreiben.

Um die Checklisten zu bearbeiten, empfehle ich: Kugelschreiber, Bleistift, Radiergummi, Notizzettel, Haftis, gelegentlich ein Zollstock – und vielleicht noch eine Tasse Kaffee oder Tee dazu.

Sie sind an keinen Arbeitsort gebunden. Viele Teile der Checklisten können Sie auch zuhause oder unterwegs ausfüllen.

Erstellen Sie die Dokumentation direkt in diesen Arbeitsbüchern. Dann bleiben alle Dokumente in der richtigen Reihenfolge und Sie sparen bei den vorgeschriebenen Aktualisierungen viel Zeit.

Und wenn ich nicht weiß was ich schreiben soll ?
Bleistift-Bemerkung dazu notieren, Hafti einkleben, Notiz machen …..

Mein Rat: bearbeiten Sie erstmal das Buch komplett und lassen schwierige Fragen offen. Vieles klärt sich ohnehin, wenn Sie das Buch bis zum Ende durchgearbeitet haben. Ganz am Schluss beschäftigen Sie sich mit den Fragen, die noch offen geblieben sind.

Sie können jedes Arbeitsbuch mehrere Jahre für die Dokumentation nutzen. Alle 3-4 Jahre empfehle ich Ihnen eine neue Auflage zu erwerben. Gesetze und Verordnungen verändern sich ununterbrochen.  Jede neue Auflage wird auf den aktuellen Stand der Gesetze und Verordnungen gebracht.

Welche Checklisten helfen mir?2024-01-18T08:15:05+01:00

 

Die Checklisten sind nach Themen geordnet. Durch die Auswahl verschiedener Checklisten kann sich jeder Betrieb die in seinem Fall sinnvollen Checklisten selbst zusammenstellen. So werden unnötige Belastungen für den Unternehmer vermieden. Weitere Informationen

Welche “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” in Ihrem Betrieb hilfreich sind, hängt von Ihrem Betrieb und Ihrem Tätigkeitsprofil ab.

Hier finden Sie eine Liste, welche Checklisten für welche Berufsgruppen und welche Tätigkeitsfelder empfehlenswert sind.

 

O Ich habe einen Betrieb, der bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) gelistet ist.

Band 1 – “Grundsätzliche Risiken”

Dieses Arbeitsbuch wurden speziell in Hinblick auf die Berufsgruppen der BGW vorbereitet. Das Spektrum reicht von der Kosmetik bis zur Humanmedizin, von der Physio-, Logo- oder Ergotherapie bis zur Apotheke oder von einem Verein mit einer sozialen Grundidee bis zur Schädlingsbekämpfung. Die in Band 1 „Grundsätzliche Risiken“ aufgeführten gesetzlichen Vorgaben, gelten für alle Betriebe der BGW gleichermaßen (1 bis ca. 100 Mitarbeiter).

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – LeseprobeWarenkorb

 

 

 

 

O Meine Mitarbeiter haben im Betrieb ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Band 2 - arbund Verlag - Ihr Partner für die Dokumentation im ArbeitsschutzBand 2 – “Biostoffe / Desinfektionsmittel”

Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht für MItarbeiter von BGW-Betrieben unter anderem, wenn die Mitarbeiter häufiger Kontakt zu sogenanntem “potentiell infektiösem Material” haben. Dazu gehören z.B. Blut, Urin, Faecalien, Speichel, Sekrete und ähnliches, aber auch Kontakt zu infizierter Haut oder Kontakt zu kontaminierten Gegenständen.

Teil 1 von Band 2 richtet sich an Betriebe für die die TRBA 250 und 260 gilt. Teil 2 beschäftigt sich mit den Nutzen und Risiken von Desinfektionsmaßnahmen.

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – Leseprobe – Warenkorb

 

O Mein Betrieb gehört zu einer anderen Berufsgenossenschaft. Kann ich Band 1 und 2 ebenfalls nutzen ?

Alle Checklisten sind auch für Betriebe aus anderen Berufsgenossenschaften nützlich.
Band 1 ist insbesondere auch für Betriebe der VBG und für den Verwaltungsanteil kleinerer Betriebe des Handwerks geeignet.
Band 3 richtet sich an alle Betriebe mit Frauen im gebärfähigen Alter.
Band 4 kann in allen Betrieben verwendet werden, die Kunden besuchen und sich dabei im Straßenverkehr bewegen.

 

O Ich habe Mitarbeiter im gebärfähigen Alter

Band 3 – “Mutterschutzgesetz”

Hier finden Sie Informationen zu den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Sie erhalten auch Informationen zu den verschiedenen Formen der Beschäftigungsverbote und zu den vorgeschriebenen Unterweisungen für Frauen im gebärfähigen Alter. Dieser Band kann von allen Betrieben verwendet werden.

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – Leseprobe Warenkorb

 

 

 

O Meine Mitarbeiter führen externe Aufträge aus und bewegen sich dabei im Straßenverkehr

Band 4 – “Hausbesuche / Verkehr”

Externe Verrichtungen können Hausbesuche bei Patienten, Besuch von Kundenwohnungen oder von anderen Betrieben, Einkaufs- oder Botenfahrten sein. Der Unternehmer muss auch hier eine spezielle Gefährdungsbeurteilung erstellen, egal mit welchem Verkehrsmittel der Mitarbeiter am Straßenverkehr teilnimmt. Das Spektrum reicht vom PKW, über das Fahrrad bis zu den eigenen zwei Beinen). Dieser Band ist für alle Betriebe geeignet, die solche Dienstwege maximal mit einem PKW durchführen.

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – Leseprobe Warenkorb

 

 

O Meine Mitarbeiter führen Büroarbeiten durch

Band 5 – “Büroarbeitsplätze / Rücken”

Dieses Arbeitsbuch beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen von Büroarbeitsplätzen im Betrieb, im Homeoffice und mobil.
Die Themen reichen von der Beleuchtung über die Gerätewahl bis zur Ergonomie und Sitzposition. Auch hier werden die gesetzlichen Vorgaben kurz erläutert. Diese können mit Hilfe von Checklisten einfach überprüft werden.

erscheint 2024/25

 

 

Wer prüft meine Dokumentation ? Was ist, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe ?2023-05-03T21:44:20+02:00

Es gibt drei Institutionen, die Ihre Dokumentation = schriftliche Gefährdungsbeurteilung prüfen:

  • das Landesamt für Arbeitsschutz (länderabhängig verschiedene Namen),
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft, und im Schadensfall evetuell
  • das Sozialgericht.

 

Im Zuge einer Begehung einer Überwachungsbehörde erfolgt zunächst eine Begehung des Betriebes. Es werden Fragen gestellt, man soll Dinge zeigen oder erläutern und auch eventuell einzelne Dokumente vorlegen

Im Anschluss bittet der Prüfer noch um Einsicht in die Dokumentation = schriftliche Gefährdungsbeurteilung.

In vielen Fällen sehen sich die Prüfer die Dokumentation nur oberflächlich an.
Es gibt aber auch Fälle, bei der die Kontrolle mehr als gründlich erfolgt. Es gab Fälle in denen die Personalliste mit den Unterschriften auf den Unterweisungen und diese wiederum mit den Unterschriften auf den Arbeitsverträgen abgeglichen wurden.

Sollte Ihre Dokumentation mangelhaft sein, oder völlig fehlen, erhalten Sie ein Protokoll mit der Aufforderung in kurzer Zeit eine Dokumentation vorzulegen. Diese Aufforderung kann mit einem Ordnungsgeld verknüpft sein.

Wenn es richtig schief geht ……

Solange nichts passiert, bleibt es bei einem Ordnungsgeld.
Sollte es aber zu einem Unfall gekommen sein, und Sie können keine ausreichend umfangreiche und gute Dokumentation vorlegen, dann kann Ihnen einen Mitverantwortung für den Schaden bei einem Mitarbeiter unterstellt werden.
Der Grundgedanke dahinter ist folgender: Sie haben nichts dokumentiert/geschrieben, also haben Sie auch nichts für den Arbeitsschutz getan und sich nicht um Ihre Mitarbeiter gekümmert. Dies taten Sie “wissend” und “vorsätzlich”. In diesem Fall hat der Versicherungsträger grundsätzlich die Möglichkeit, zumindest Teile der Behandlungskosten bei Ihnen einzufordern und Sie regresspflichtig zu machen.

 

Die Kontrolle kommt ! Muss ich sie reinlassen ?2023-05-03T21:45:33+02:00

Ja, Sie müssen sie reinlassen.

Der Staat ist berechtigt und verpflichtet für die Sicherheit zu sorgen.

Bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz werden diese Kontrollen von den Landesämtern für Arbeitsschutz (in manchen Bundesländern von der Gewerbeaufsicht) und von den Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Ein technischer Aufsichtsbeamter einer Berufsgenossensschaft hat die gleichen hoheitlichen Rechte wie ein Kontrolleur eines Landesamtes.

Wenn Sie den Kontrollbehörden den Zutritt verweigern, können sich die Behörden, auch gegen Ihren Willen, mit Hilfe der Polizei jederzeit Zutritt verschaffen.

Das mag Ihnen als Versicherungsbüro, Rechtsanwalt, Physiotherapeut oder Arzt völlig überzogen und übergriffig erscheinen, in vielen Fällen ist dies aber notwendig und lebensrettend.
Diese Regeln gelten ja auch für Baustellen oder die chemische Industrie. Dort gibt es ein wesentlich höheres Unfallrisiko und leider auch ein viel höheres Risiko schwerster Schäden an einzelnen Personen. Teilweise gibt es auch erhebliche Risiken für die Umwelt und viele weitere Personen. Um hier Schäden zu verhindern müssen die Kontrollbehörden jederzeit Zugang zu solchen Betrieben haben.

Amtliche Begehungen – müssen die sich vorher anmelden ?2023-05-03T21:45:42+02:00

Nein, das müssen sie nicht – meistens tun sie es aber.

Meistens werden solche Begehungen von der Berufsgenossenschaft oder einer Landesüberwachungbehörde vorher per Brief angekündigt. Der Vorlauf liegt bei 4 Tagen bis 4 Wochen. Sie können eine Terminverlegung versuchen, eine Begehung völlig verhindern können Sie nicht.

Grundsätzlich kann so eine Begehung aber jederzeit stattfinden – auch ohne Vorankündigung.

Ich kenne drei Fälle, bei denen ohne jede Vorankündigung, die Kontrollbehörde quasi “in der Tür stand”. In zwei Fällen kam die Kontrollbehörde außerhalb der Behandlungszeit, in einem Fall konnte der letzte Patient noch zu Ende behandelt werden. Alle anderen Patienten wurden nach Hause geschickt resp. die Termine mussten telefonisch abgesagt werden.

Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Betrieb generell in einem möglichst guten Zustand ist – sauber, geordnet und vor allem sicher.
Halten Sie auch Ihre schriftliche Gefährdungsbeurteilung = Dokumentation aktuell.

Ich empfehle hierfür die Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung zu nutzen. Hier finden Sie einen Leitfaden, wie Ihr Betrieb hinsichtlich des Arbeitsschutzes aussehen sollte. Die vorgeschriebene Dokumentation können Sie direkt in diesen Arbeitsbüchern erstellen. Auch die jährliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung lässt sich in diesen Checklisten ohne grosse Mühe dokumentieren.
So bleiben Sie im Arbeitsschutz immer auf dem neuesten Stand.

Kontrolle oder Besuch – wo ist der Unterschied ?2023-05-03T21:45:14+02:00

Da gibt es keinen.

Die Berufsgenossenschaften haben sog. “Präventionsberater” ausgebildet. Diese dürfen sich, entgegen der Befugnisse eines Technischen Aufsichtsbeamten, nicht zwangsweise Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen beschaffen. Diese dürfen, juristisch gesprochen, nur “besuchen” und “beraten”. Der Ablauf ist aber der selbe.
Die Kontrollbehörden nutzen generell lieber Begriffe wie “Begehung” oder “Besuch”. Die Kontrolleure wollen sich ja mit Ihnen nicht streiten oder Sie angreifen, sondern tatsächlich zunächst einmal “nur vorbeikommen” und sich den Betrieb “mal ansehen” und Ihnen vielleicht noch nützliche Hinweise geben.

Die Kontrolleure sind allesamt garnicht daran interessiert, Ihnen Scherereien zu machen, sich mit Ihnen herumzuärgern, lange Protokolle zu schreiben und zigmal zur Nachkontrolle zu kommen. Das bedeutet für den Kontrolleur nämlich viel zusätzliche Arbeit.
Ein Kontrolleur oder Berater ist froh, wenn er bei Ihnen “gute und sichere Arbeitsbedingungen” vorfindet und somit auch mit seiner eigenen Schreibtischarbeit schnell fertig wird. Ein Kontrolleur ist auch nur ein Mensch.

Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Betrieb bei der Begehung in einem möglichst guten Zustand ist – sauber, geordnet und vor allem sicher.
Bereiten Sie also auch die Dokumentation bestmöglich vor.

Je besser alles vorbereitet ist, desto weniger Scherereien gibt es hinterher.

Amtliche Begehung – Wie bereite ich mich vor ?2023-05-03T21:54:07+02:00

 

Mein Rat: mit den “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung”.

Wählen Sie sich die Checklisten, die zu Ihrem Unternehmen passen. Für fast alle Betriebe ist Band 1 “Grundsätzliche Risiken” die Grundlage. Hier finden Sie eine Auswahlhilfe welche weiteren Checklisten für Sie noch nützlich sein könnten.

Gehen Sie die Checklisten durch. Sie erfahren dort in einer Kurzfassung, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es für Ihren Betrieb gibt und welche Vorgaben Sie einhalten müssen.

Beim Durcharbeiten der Checklisten können Sie zeitgleich Ihren Betrieb verbessern und die geforderte “schrifltiche Gefährdungsbeurteilung” (Dokumentation) erstellen.

Wenn Sie die in den Arbeitsbüchern aufgelisteten Rahmenbedingungen einhalten, haben Sie die gesetzlichen Vorgaben auch erfüllt.

Vorteil der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung: Sie müssen die ganzen Gesetze und Verordnungen nicht mehr selber lesen.
Sie werden wie an einem roten Faden durch den Verordnungs- und Gesetzesdschungel geführt.
Sie arbeiten systematisch und komprimiert. Sie vergessen nichts und Sie machen auch nichts doppelt.
Das spart enorm viel Zeit und vereinfacht die Sache ganz wesentlich.

Ich Rate Ihnen dringend davon ab: fangen Sie nicht an, irgendwo, irgendetwas im Betrieb zu ändern. Das kostet sie letztliche viel mehr Zeit.

Als ich vor vielen Jahren noch als Tierarzt in der eigenen Praxis niedergelassen war (ich war aber schon Fachkraft für Arbeitssicherheit und betreute auch andere Betriebe im Arbeitsschutz) kam die Überwachungsbehörde ca. alle zwei Jahre zu mir. Jedes Mal musste ich dann die ganzen Verordnungen nochmal lesen …. irgendwann hatte ich mir dann eine to-do-Liste erstellt. Damit habe ich viel Zeit gespart.

Aus meiner damaligen to-do-Liste sind nun die “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” geworden.

Kann ich das selbst? – Wie lange brauche ich?2023-05-03T21:45:26+02:00

 

Keine Sorge: Sie schaffen das.

Die Bücher sind leicht verständlich geschrieben. Auf “Juristendeutsch” wird fast vollständig verzichtet.

In allen Arbeitsbüchern werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen in einzelnen Kapiteln  kurz erläutert. Am Ende eines Kapitels befindet sich jeweils eine Checkliste, mit deren Hilfe Sie die Gegebenheiten Ihres Betriebes überprüfen und dokumentieren können.
Sollten Sie Mängel finden, können Sie die Verbesserungsvorschläge direkt daneben notieren – ebenso die spätere Umsetzung der geplanten Verbesserungen.

Bearbeiten Sie die einzelnen Bausteine, wie es Ihre Zeit erlaubt.

Erstellen Sie die Dokumentation direkt im Arbeitsbuch.

Sie sind an keinen Computer und keinen Arbeitsplatz gebunden. Sie brauchen lediglich einen Kugelschreiber. Empfehlenswert sind auch Bleistift, Radiergummi, Haftis, Notizpapier und ein Lesezeichen …..

Sie können die Checklisten im Betrieb ausfüllen, aber auch zuhause oder unterwegs.

Die einzelnen Arbeitsbücher lassen sich Dank der Spiralbindung gut öffnen. Die Checklisten sind gut zu beschreiben. Sie haben viel Platz für die schriftliche Bearbeitung, für Anmerkungen und für eine spätere Aktualisierung.

Sie wollen soe eine Checkliste gerne selbst sehen und auch ausprobieren …. kein Problem. Hier finden Sie ein Probekapitel zum download.

Der Zeitaufwand für die schriftliche Gefährdungsbeurteilung hängt von Ihrer Betriebsart und Betriebsgröße ab. Es kommt auch darauf an, ob Sie die Bücher neben dem laufenden Betrieb oder als Block an einem Wochenende bearbeiten.

Als grobe Orientierung und nach Information von den Lesern, bei denen eine Behörde zur Kontrolle kam, werden folgende Zeiten benötigt:

Dokumentation mit Band 1 “Grundsätzliche Risiken”
Verwaltungssitz eines Vereins: ein bis zwei Tage
Friseur, Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut: ein Wochenende …. dann fehlte nur noch der Bestands- und Wartungsplan und ein Gefahrstoff-Verzeichnis.

Dokumentation mit Band 1 “Grundsätzliche Risiken” und Band 2 “Biostoffe/Desinfektion”
Tier- oder humanmedizinische Praxis: eine Woche
Tierklinik: zwei Wochen neben dem laufenden Klinikbetrieb.

In allen Fällen blieb die folgende behördliche Kontrolle ohne jede Beanstandung.

Empfehlung:
Sollten Sie bei einzelnen Fragen der Checklisten zunächst keine Lösung haben, dann machen Sie lediglich eine Markierung dazu und bearbeiten das Arbeitsbuch erstmal bis zum Schluss. Viele Fragen lösen sich mit den folgenden Kapiteln ohnehin von selbst. Ganz am Ende gehen Sie nochmals durch und beantworten die fehlenden Fragen.

 

Amtliche Begehung – wie läuft das ab ?2023-05-03T21:53:58+02:00

Es gibt zwei Institutionen, die solche Begehungen durchführen:

Welche weiteren Checklisten für Sie noch von Nutzen sind, hängt vom Tätigkeitsprofil Ihres Betriebes ab.
Hier finden Sie die Auswahlkriterien für die Checklisten.

Aktualisierung ? Wie geht es am schnellsten ?2023-05-03T21:54:20+02:00

 

Die schriftliche Gefährdungsbeurteilung muss immer wieder aktualisiert werden.

Der Gesetzgeber verlangt die Aktualisierung spätestens nach 12 Monaten.

Weitere Aktualisierungen und/oder Ergänzungen sind z.B. notwendig,
  • wenn neue Geräte, Chemikalien oder Technologien eingeführt werden,
  • wenn der Verdacht eines Gesundheitsschadens bei einem Mitarbeiter besteht,
  • wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt oder
  • wenn es zu Unfälle oder Beinahunfällen gekommen ist.

Besonders einfach und schnell ist dies, wenn Sie die Dokumentation direkt den Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung erstellt haben.

In diesem Fall müssen Sie die bereits bestehende Dokumentation lediglich kontrollieren. Prüfen Sie, ob es Veränderungen gibt und ob es weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Notieren Sie dies direkt in den Arbeitsbüchern ….. dann neues Datum und neue Unterschrift dazu – und schon ist Ihre Aktualisierung fertig.

Alle Checklisten bieten Platz für mindestens 2-3 Dokumentationszyklen.

Empfehlenswert ist es, sich alle 3 bis 4 Jahre eine neue Ausgabe eines Arbeitsbuches zu besorgen. Die gesetztlichen Grundlagen ändern sich fortlaufend. Bei jeder neuen Auflage der Checklisten werden die aktuellen gesetzlichen Änderungen eingearbeitet. So bleiben Ihr Betrieb und Ihre Gefährdungsbeurteilung immer auf dem neuesten gesetzlichen Stand.

 

Wann brauche ich eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung?2019-10-17T15:34:09+02:00

In allen Fällen, wenn Sie als “Unternehmer” (oder Verein etc.) weisungsgebunden “Mitarbeiter” beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese “Mitarbeiter” bezahlt werden oder nicht. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für ehrenamtlich Tätige, Mini-Jobber, Praktikanten genauso wie für Vollzeitkräfte.

Welche Gesetze und Verordnungen gelten für mich ?2023-04-22T08:36:05+02:00

Es gibt eine Unmenge von Gesetzen und Verordnungen in Deutschland, und es werden ununterbrochen welche dazuerfunden. Die Vorgaben der EU müssen ja umgesetzt werden.

Die für alle Betriebe der BGW geltenden Gesetze und Verordnungen werden in Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Grundsätzlich Risiken” aufgelistet. Hier finden Sie das Inhaltsverzeichnis  von Band 1.

Weitere Verordnungen werden in den weiteren Bänden der Reihe Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung besprochen.

Die Biostoff-VO und die zugehörigen Technischen Regeln werden in Band 2 der Checklisten “Biostoffe/ Desinfektionsmittel” besprochen.

Eine umfassendere Informaition zu den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes erhalten Sie in Band 2 “Mutterschutzgesetz”.

Das Regelwerk rund um Dienstfahrten wird in Band 4 “Hausbesuche/Verkehr” dargestellt.

Bürotätigkeiten und die dort geltenden Regeln werden in Band 5 der Checklisten “Büro / Rücken” besprochen.

Da die Buchreihe “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” sich garnicht so schnell weiterentwickeln kann, wie neue oder geänderte Vorschriften veröffentlicht werden und viele Regeln nur für bestimmte Berufssparten gelten, müssen Sie natürlich auch selbst immer aufmerksam bleiben und neue Vorschriften mit berücksichtigen.

 

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?2024-01-20T08:03:30+01:00

 

Der Unternehmer muss nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes bezüglich aller Aspekte und aller Bereiche seines Unternehmens eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Arbeitsschutzes erstellen.

Durch die sogenannte “Gefährdungsbeurteilung” sollen potentielle Gefahren schon präventiv ermittelt und auf das unvermeidliche Minimum reduziert werden.

Dazu gehören

  • Gefährdungen ermitteln und
  • Gefährdungen beurteilen und
  • Maßnahmen festlegen, um Risiken zu reduzieren.

Diese drei Bereiche werden insgesamt als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsschutz-Lexikon.

In zahllosen Gesetzen und Verordnungen hat der Gesetzgeber die grundsätzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz festgelegt. Diese sollen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei Ihren Mitarbeitern so weit als möglich sicher stellen. Diese Vorschriften müssen von Ihnen eingehalten werden, und dies muss schriftlich dokumentiert werden. Auch speziell in Ihrem Betrieb vorliegende Arbeitssituationen und -gefährdungen, zu denen es keine Gesetze oder Verordnungen gibt, müssen schriftlich “beurteilt” werden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer schriftlich erfolgen. Darüberhinaus müssen auch noch viele andere Aktivitäten und Gegebenheiten im Arbeitsschutz dokumentiert werden.

Durch diese Dokumentation können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie alle Vorgaben im Arbeitsschutz eingehalten haben.

Diese Dokumentation muss auf Wunsch den zuständigen  Behörden vorgelegt werden.

Mit Checklisten können Sie die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz leicht überprüfen und dokumentieren. Sie finden in den entsprechenden Bänden außerdem viele Musterformulare, die Ihnen die weitere Dokumentation erleichtern.

In Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken” finden Sie eingehende Erläuterungen.

 

Was muss noch dokumentiert werden ?

Neben der sogenannten “schriftlichen Gefährdungsbeurteilung” verlangt der Gesetzgeber noch etliche weitere Dokumentationen und sonstige Nachweise.

Dazu gehört das Führen von Listen wie z.B.

  • Bestands- und Wartungsplan
  • Gefahrstoff-Verzeichnis
  • Vorsorgekartei und einige mehr

Des weiteren werden Nachweise und Dokumente gefordert, die auch regelmäßig aktualisiert werden müssen:

  • Nachweis der Übernahme von Ersthelfer-Pflichten
  • Nachweis von Unterweisungen
  • Betriebsanweisungen und andere mehr.

In den “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” stehen in jedem Band die für das jeweilige Thema notwendigen Dokumentationen als Muster-Formular zur Verfügung. Sie können diese beliebig oft kopieren oder beim arbund Verlag entsprechende Muster-Formulare bestellen (Extralieferung Musterformulare).

Sie sollten diese weiteren Formulare geordnet aufbewahren, um sie bei einer amtlichen Prüfung schnell vorlegen zu können. Im arbund Verlag steht hierfür ein Arbeitsschutz-Ordner mit einem passenden Trennregister zur Verfügung.

Mit Hilfe von Checklisten und Formularvorschlägen gelangen Sie so Schritt für Schritt zu einer systematischen und vollständigen Dokumentation im Arbeitsschutz.

Wie funktionieren die Checklisten ? Was brauche ich dafür ?2023-05-03T21:44:07+02:00

Schriftliche Gefährdungsbeurteilung einfach und schnell mit Hilfe der “Checklisten”

“Checklisten” – eine schnelle und einfache Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung

Knappe und einfache Erläuterungen von Gesetzen und Verordnungen

Gebrauchsfertige Musterformulare

Plakate und weitere Arbeitshilfen für die Dokumentation

Der Gesetzgeber hat in Gesetzen und Verordnungen festgelegt, welche Bedingungen gesunde und sichere Arbeitsplätze einhalten müssen um ein Optimum an Sicherheit zu gewährleisten.

Mit Hilfe der Checklisten können Sie schnell überprüfen und nachweisen, dass Ihre Arbeitsplätze den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Frage oder Aussage lesen
– Sachverhalt prüfen
– Einschätzung ankreuzen
– event. eine Verbesserungsmaßnahme notieren
– event. noch Ergänzungen einfügen
…… am Ende des Kapitels Datum und Unterschrift dazu –
und schon ist die Grundlage für  Ihre schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Die Checklisten sind leicht verständlich. Auf “Juristendeutsch” wurde bewusst verzichtet. Es sind keinerlei Vorkenntnisse nötig. Einzelne Dokumentationsaufgaben können Sie auch an Ihre Mitarbeiter delegieren.

In allen Arbeitsbüchern können Sie direkt zu den Checklisten gehen und diese ausfüllen. Haben Sie Fragen oder brauchen Erläuterungen, dann können Sie den zugehörigen Erläuterungstext lesen. Wenn Sie bereits Übung mit dem Thema Dokumentation im Arbeitsschutz haben, wird dies nicht der Fall sein.

Die “Checklisten” sind Arbeitsbücher. Sie lassen sich dank der Spiralbindung leicht und vollständig öffnen und gut beschreiben.

Um die Checklisten zu bearbeiten, empfehle ich: Kugelschreiber, Bleistift, Radiergummi, Notizzettel, Haftis, gelegentlich ein Zollstock – und vielleicht noch eine Tasse Kaffee oder Tee dazu.

Sie sind an keinen Arbeitsort gebunden. Viele Teile der Checklisten können Sie auch zuhause oder unterwegs ausfüllen.

Erstellen Sie die Dokumentation direkt in diesen Arbeitsbüchern. Dann bleiben alle Dokumente in der richtigen Reihenfolge und Sie sparen bei den vorgeschriebenen Aktualisierungen viel Zeit.

Und wenn ich nicht weiß was ich schreiben soll ?
Bleistift-Bemerkung dazu notieren, Hafti einkleben, Notiz machen …..

Mein Rat: bearbeiten Sie erstmal das Buch komplett und lassen schwierige Fragen offen. Vieles klärt sich ohnehin, wenn Sie das Buch bis zum Ende durchgearbeitet haben. Ganz am Schluss beschäftigen Sie sich mit den Fragen, die noch offen geblieben sind.

Sie können jedes Arbeitsbuch mehrere Jahre für die Dokumentation nutzen. Alle 3-4 Jahre empfehle ich Ihnen eine neue Auflage zu erwerben. Gesetze und Verordnungen verändern sich ununterbrochen.  Jede neue Auflage wird auf den aktuellen Stand der Gesetze und Verordnungen gebracht.

Welche Checklisten helfen mir?2024-01-18T08:15:05+01:00

 

Die Checklisten sind nach Themen geordnet. Durch die Auswahl verschiedener Checklisten kann sich jeder Betrieb die in seinem Fall sinnvollen Checklisten selbst zusammenstellen. So werden unnötige Belastungen für den Unternehmer vermieden. Weitere Informationen

Welche “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” in Ihrem Betrieb hilfreich sind, hängt von Ihrem Betrieb und Ihrem Tätigkeitsprofil ab.

Hier finden Sie eine Liste, welche Checklisten für welche Berufsgruppen und welche Tätigkeitsfelder empfehlenswert sind.

 

O Ich habe einen Betrieb, der bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) gelistet ist.

Band 1 – “Grundsätzliche Risiken”

Dieses Arbeitsbuch wurden speziell in Hinblick auf die Berufsgruppen der BGW vorbereitet. Das Spektrum reicht von der Kosmetik bis zur Humanmedizin, von der Physio-, Logo- oder Ergotherapie bis zur Apotheke oder von einem Verein mit einer sozialen Grundidee bis zur Schädlingsbekämpfung. Die in Band 1 „Grundsätzliche Risiken“ aufgeführten gesetzlichen Vorgaben, gelten für alle Betriebe der BGW gleichermaßen (1 bis ca. 100 Mitarbeiter).

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – LeseprobeWarenkorb

 

 

 

 

O Meine Mitarbeiter haben im Betrieb ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Band 2 - arbund Verlag - Ihr Partner für die Dokumentation im ArbeitsschutzBand 2 – “Biostoffe / Desinfektionsmittel”

Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht für MItarbeiter von BGW-Betrieben unter anderem, wenn die Mitarbeiter häufiger Kontakt zu sogenanntem “potentiell infektiösem Material” haben. Dazu gehören z.B. Blut, Urin, Faecalien, Speichel, Sekrete und ähnliches, aber auch Kontakt zu infizierter Haut oder Kontakt zu kontaminierten Gegenständen.

Teil 1 von Band 2 richtet sich an Betriebe für die die TRBA 250 und 260 gilt. Teil 2 beschäftigt sich mit den Nutzen und Risiken von Desinfektionsmaßnahmen.

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – Leseprobe – Warenkorb

 

O Mein Betrieb gehört zu einer anderen Berufsgenossenschaft. Kann ich Band 1 und 2 ebenfalls nutzen ?

Alle Checklisten sind auch für Betriebe aus anderen Berufsgenossenschaften nützlich.
Band 1 ist insbesondere auch für Betriebe der VBG und für den Verwaltungsanteil kleinerer Betriebe des Handwerks geeignet.
Band 3 richtet sich an alle Betriebe mit Frauen im gebärfähigen Alter.
Band 4 kann in allen Betrieben verwendet werden, die Kunden besuchen und sich dabei im Straßenverkehr bewegen.

 

O Ich habe Mitarbeiter im gebärfähigen Alter

Band 3 – “Mutterschutzgesetz”

Hier finden Sie Informationen zu den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Sie erhalten auch Informationen zu den verschiedenen Formen der Beschäftigungsverbote und zu den vorgeschriebenen Unterweisungen für Frauen im gebärfähigen Alter. Dieser Band kann von allen Betrieben verwendet werden.

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – Leseprobe Warenkorb

 

 

 

O Meine Mitarbeiter führen externe Aufträge aus und bewegen sich dabei im Straßenverkehr

Band 4 – “Hausbesuche / Verkehr”

Externe Verrichtungen können Hausbesuche bei Patienten, Besuch von Kundenwohnungen oder von anderen Betrieben, Einkaufs- oder Botenfahrten sein. Der Unternehmer muss auch hier eine spezielle Gefährdungsbeurteilung erstellen, egal mit welchem Verkehrsmittel der Mitarbeiter am Straßenverkehr teilnimmt. Das Spektrum reicht vom PKW, über das Fahrrad bis zu den eigenen zwei Beinen). Dieser Band ist für alle Betriebe geeignet, die solche Dienstwege maximal mit einem PKW durchführen.

Weitere Beschreibung – Blick ins Buch – Leseprobe Warenkorb

 

 

O Meine Mitarbeiter führen Büroarbeiten durch

Band 5 – “Büroarbeitsplätze / Rücken”

Dieses Arbeitsbuch beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen von Büroarbeitsplätzen im Betrieb, im Homeoffice und mobil.
Die Themen reichen von der Beleuchtung über die Gerätewahl bis zur Ergonomie und Sitzposition. Auch hier werden die gesetzlichen Vorgaben kurz erläutert. Diese können mit Hilfe von Checklisten einfach überprüft werden.

erscheint 2024/25

 

 

Wer prüft meine Dokumentation ? Was ist, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe ?2023-05-03T21:44:20+02:00

Es gibt drei Institutionen, die Ihre Dokumentation = schriftliche Gefährdungsbeurteilung prüfen:

  • das Landesamt für Arbeitsschutz (länderabhängig verschiedene Namen),
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft, und im Schadensfall evetuell
  • das Sozialgericht.

 

Im Zuge einer Begehung einer Überwachungsbehörde erfolgt zunächst eine Begehung des Betriebes. Es werden Fragen gestellt, man soll Dinge zeigen oder erläutern und auch eventuell einzelne Dokumente vorlegen

Im Anschluss bittet der Prüfer noch um Einsicht in die Dokumentation = schriftliche Gefährdungsbeurteilung.

In vielen Fällen sehen sich die Prüfer die Dokumentation nur oberflächlich an.
Es gibt aber auch Fälle, bei der die Kontrolle mehr als gründlich erfolgt. Es gab Fälle in denen die Personalliste mit den Unterschriften auf den Unterweisungen und diese wiederum mit den Unterschriften auf den Arbeitsverträgen abgeglichen wurden.

Sollte Ihre Dokumentation mangelhaft sein, oder völlig fehlen, erhalten Sie ein Protokoll mit der Aufforderung in kurzer Zeit eine Dokumentation vorzulegen. Diese Aufforderung kann mit einem Ordnungsgeld verknüpft sein.

Wenn es richtig schief geht ……

Solange nichts passiert, bleibt es bei einem Ordnungsgeld.
Sollte es aber zu einem Unfall gekommen sein, und Sie können keine ausreichend umfangreiche und gute Dokumentation vorlegen, dann kann Ihnen einen Mitverantwortung für den Schaden bei einem Mitarbeiter unterstellt werden.
Der Grundgedanke dahinter ist folgender: Sie haben nichts dokumentiert/geschrieben, also haben Sie auch nichts für den Arbeitsschutz getan und sich nicht um Ihre Mitarbeiter gekümmert. Dies taten Sie “wissend” und “vorsätzlich”. In diesem Fall hat der Versicherungsträger grundsätzlich die Möglichkeit, zumindest Teile der Behandlungskosten bei Ihnen einzufordern und Sie regresspflichtig zu machen.

 

Die Kontrolle kommt ! Muss ich sie reinlassen ?2023-05-03T21:45:33+02:00

Ja, Sie müssen sie reinlassen.

Der Staat ist berechtigt und verpflichtet für die Sicherheit zu sorgen.

Bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz werden diese Kontrollen von den Landesämtern für Arbeitsschutz (in manchen Bundesländern von der Gewerbeaufsicht) und von den Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Ein technischer Aufsichtsbeamter einer Berufsgenossensschaft hat die gleichen hoheitlichen Rechte wie ein Kontrolleur eines Landesamtes.

Wenn Sie den Kontrollbehörden den Zutritt verweigern, können sich die Behörden, auch gegen Ihren Willen, mit Hilfe der Polizei jederzeit Zutritt verschaffen.

Das mag Ihnen als Versicherungsbüro, Rechtsanwalt, Physiotherapeut oder Arzt völlig überzogen und übergriffig erscheinen, in vielen Fällen ist dies aber notwendig und lebensrettend.
Diese Regeln gelten ja auch für Baustellen oder die chemische Industrie. Dort gibt es ein wesentlich höheres Unfallrisiko und leider auch ein viel höheres Risiko schwerster Schäden an einzelnen Personen. Teilweise gibt es auch erhebliche Risiken für die Umwelt und viele weitere Personen. Um hier Schäden zu verhindern müssen die Kontrollbehörden jederzeit Zugang zu solchen Betrieben haben.

Amtliche Begehungen – müssen die sich vorher anmelden ?2023-05-03T21:45:42+02:00

Nein, das müssen sie nicht – meistens tun sie es aber.

Meistens werden solche Begehungen von der Berufsgenossenschaft oder einer Landesüberwachungbehörde vorher per Brief angekündigt. Der Vorlauf liegt bei 4 Tagen bis 4 Wochen. Sie können eine Terminverlegung versuchen, eine Begehung völlig verhindern können Sie nicht.

Grundsätzlich kann so eine Begehung aber jederzeit stattfinden – auch ohne Vorankündigung.

Ich kenne drei Fälle, bei denen ohne jede Vorankündigung, die Kontrollbehörde quasi “in der Tür stand”. In zwei Fällen kam die Kontrollbehörde außerhalb der Behandlungszeit, in einem Fall konnte der letzte Patient noch zu Ende behandelt werden. Alle anderen Patienten wurden nach Hause geschickt resp. die Termine mussten telefonisch abgesagt werden.

Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Betrieb generell in einem möglichst guten Zustand ist – sauber, geordnet und vor allem sicher.
Halten Sie auch Ihre schriftliche Gefährdungsbeurteilung = Dokumentation aktuell.

Ich empfehle hierfür die Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung zu nutzen. Hier finden Sie einen Leitfaden, wie Ihr Betrieb hinsichtlich des Arbeitsschutzes aussehen sollte. Die vorgeschriebene Dokumentation können Sie direkt in diesen Arbeitsbüchern erstellen. Auch die jährliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung lässt sich in diesen Checklisten ohne grosse Mühe dokumentieren.
So bleiben Sie im Arbeitsschutz immer auf dem neuesten Stand.

Kontrolle oder Besuch – wo ist der Unterschied ?2023-05-03T21:45:14+02:00

Da gibt es keinen.

Die Berufsgenossenschaften haben sog. “Präventionsberater” ausgebildet. Diese dürfen sich, entgegen der Befugnisse eines Technischen Aufsichtsbeamten, nicht zwangsweise Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen beschaffen. Diese dürfen, juristisch gesprochen, nur “besuchen” und “beraten”. Der Ablauf ist aber der selbe.
Die Kontrollbehörden nutzen generell lieber Begriffe wie “Begehung” oder “Besuch”. Die Kontrolleure wollen sich ja mit Ihnen nicht streiten oder Sie angreifen, sondern tatsächlich zunächst einmal “nur vorbeikommen” und sich den Betrieb “mal ansehen” und Ihnen vielleicht noch nützliche Hinweise geben.

Die Kontrolleure sind allesamt garnicht daran interessiert, Ihnen Scherereien zu machen, sich mit Ihnen herumzuärgern, lange Protokolle zu schreiben und zigmal zur Nachkontrolle zu kommen. Das bedeutet für den Kontrolleur nämlich viel zusätzliche Arbeit.
Ein Kontrolleur oder Berater ist froh, wenn er bei Ihnen “gute und sichere Arbeitsbedingungen” vorfindet und somit auch mit seiner eigenen Schreibtischarbeit schnell fertig wird. Ein Kontrolleur ist auch nur ein Mensch.

Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Betrieb bei der Begehung in einem möglichst guten Zustand ist – sauber, geordnet und vor allem sicher.
Bereiten Sie also auch die Dokumentation bestmöglich vor.

Je besser alles vorbereitet ist, desto weniger Scherereien gibt es hinterher.

Amtliche Begehung – Wie bereite ich mich vor ?2023-05-03T21:54:07+02:00

 

Mein Rat: mit den “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung”.

Wählen Sie sich die Checklisten, die zu Ihrem Unternehmen passen. Für fast alle Betriebe ist Band 1 “Grundsätzliche Risiken” die Grundlage. Hier finden Sie eine Auswahlhilfe welche weiteren Checklisten für Sie noch nützlich sein könnten.

Gehen Sie die Checklisten durch. Sie erfahren dort in einer Kurzfassung, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es für Ihren Betrieb gibt und welche Vorgaben Sie einhalten müssen.

Beim Durcharbeiten der Checklisten können Sie zeitgleich Ihren Betrieb verbessern und die geforderte “schrifltiche Gefährdungsbeurteilung” (Dokumentation) erstellen.

Wenn Sie die in den Arbeitsbüchern aufgelisteten Rahmenbedingungen einhalten, haben Sie die gesetzlichen Vorgaben auch erfüllt.

Vorteil der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung: Sie müssen die ganzen Gesetze und Verordnungen nicht mehr selber lesen.
Sie werden wie an einem roten Faden durch den Verordnungs- und Gesetzesdschungel geführt.
Sie arbeiten systematisch und komprimiert. Sie vergessen nichts und Sie machen auch nichts doppelt.
Das spart enorm viel Zeit und vereinfacht die Sache ganz wesentlich.

Ich Rate Ihnen dringend davon ab: fangen Sie nicht an, irgendwo, irgendetwas im Betrieb zu ändern. Das kostet sie letztliche viel mehr Zeit.

Als ich vor vielen Jahren noch als Tierarzt in der eigenen Praxis niedergelassen war (ich war aber schon Fachkraft für Arbeitssicherheit und betreute auch andere Betriebe im Arbeitsschutz) kam die Überwachungsbehörde ca. alle zwei Jahre zu mir. Jedes Mal musste ich dann die ganzen Verordnungen nochmal lesen …. irgendwann hatte ich mir dann eine to-do-Liste erstellt. Damit habe ich viel Zeit gespart.

Aus meiner damaligen to-do-Liste sind nun die “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” geworden.

Kann ich das selbst? – Wie lange brauche ich?2023-05-03T21:45:26+02:00

 

Keine Sorge: Sie schaffen das.

Die Bücher sind leicht verständlich geschrieben. Auf “Juristendeutsch” wird fast vollständig verzichtet.

In allen Arbeitsbüchern werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen in einzelnen Kapiteln  kurz erläutert. Am Ende eines Kapitels befindet sich jeweils eine Checkliste, mit deren Hilfe Sie die Gegebenheiten Ihres Betriebes überprüfen und dokumentieren können.
Sollten Sie Mängel finden, können Sie die Verbesserungsvorschläge direkt daneben notieren – ebenso die spätere Umsetzung der geplanten Verbesserungen.

Bearbeiten Sie die einzelnen Bausteine, wie es Ihre Zeit erlaubt.

Erstellen Sie die Dokumentation direkt im Arbeitsbuch.

Sie sind an keinen Computer und keinen Arbeitsplatz gebunden. Sie brauchen lediglich einen Kugelschreiber. Empfehlenswert sind auch Bleistift, Radiergummi, Haftis, Notizpapier und ein Lesezeichen …..

Sie können die Checklisten im Betrieb ausfüllen, aber auch zuhause oder unterwegs.

Die einzelnen Arbeitsbücher lassen sich Dank der Spiralbindung gut öffnen. Die Checklisten sind gut zu beschreiben. Sie haben viel Platz für die schriftliche Bearbeitung, für Anmerkungen und für eine spätere Aktualisierung.

Sie wollen soe eine Checkliste gerne selbst sehen und auch ausprobieren …. kein Problem. Hier finden Sie ein Probekapitel zum download.

Der Zeitaufwand für die schriftliche Gefährdungsbeurteilung hängt von Ihrer Betriebsart und Betriebsgröße ab. Es kommt auch darauf an, ob Sie die Bücher neben dem laufenden Betrieb oder als Block an einem Wochenende bearbeiten.

Als grobe Orientierung und nach Information von den Lesern, bei denen eine Behörde zur Kontrolle kam, werden folgende Zeiten benötigt:

Dokumentation mit Band 1 “Grundsätzliche Risiken”
Verwaltungssitz eines Vereins: ein bis zwei Tage
Friseur, Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut: ein Wochenende …. dann fehlte nur noch der Bestands- und Wartungsplan und ein Gefahrstoff-Verzeichnis.

Dokumentation mit Band 1 “Grundsätzliche Risiken” und Band 2 “Biostoffe/Desinfektion”
Tier- oder humanmedizinische Praxis: eine Woche
Tierklinik: zwei Wochen neben dem laufenden Klinikbetrieb.

In allen Fällen blieb die folgende behördliche Kontrolle ohne jede Beanstandung.

Empfehlung:
Sollten Sie bei einzelnen Fragen der Checklisten zunächst keine Lösung haben, dann machen Sie lediglich eine Markierung dazu und bearbeiten das Arbeitsbuch erstmal bis zum Schluss. Viele Fragen lösen sich mit den folgenden Kapiteln ohnehin von selbst. Ganz am Ende gehen Sie nochmals durch und beantworten die fehlenden Fragen.

 

Amtliche Begehung – wie läuft das ab ?2023-05-03T21:53:58+02:00

Es gibt zwei Institutionen, die solche Begehungen durchführen:

Welche weiteren Checklisten für Sie noch von Nutzen sind, hängt vom Tätigkeitsprofil Ihres Betriebes ab.
Hier finden Sie die Auswahlkriterien für die Checklisten.

Aktualisierung ? Wie geht es am schnellsten ?2023-05-03T21:54:20+02:00

 

Die schriftliche Gefährdungsbeurteilung muss immer wieder aktualisiert werden.

Der Gesetzgeber verlangt die Aktualisierung spätestens nach 12 Monaten.

Weitere Aktualisierungen und/oder Ergänzungen sind z.B. notwendig,
  • wenn neue Geräte, Chemikalien oder Technologien eingeführt werden,
  • wenn der Verdacht eines Gesundheitsschadens bei einem Mitarbeiter besteht,
  • wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt oder
  • wenn es zu Unfälle oder Beinahunfällen gekommen ist.

Besonders einfach und schnell ist dies, wenn Sie die Dokumentation direkt den Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung erstellt haben.

In diesem Fall müssen Sie die bereits bestehende Dokumentation lediglich kontrollieren. Prüfen Sie, ob es Veränderungen gibt und ob es weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Notieren Sie dies direkt in den Arbeitsbüchern ….. dann neues Datum und neue Unterschrift dazu – und schon ist Ihre Aktualisierung fertig.

Alle Checklisten bieten Platz für mindestens 2-3 Dokumentationszyklen.

Empfehlenswert ist es, sich alle 3 bis 4 Jahre eine neue Ausgabe eines Arbeitsbuches zu besorgen. Die gesetztlichen Grundlagen ändern sich fortlaufend. Bei jeder neuen Auflage der Checklisten werden die aktuellen gesetzlichen Änderungen eingearbeitet. So bleiben Ihr Betrieb und Ihre Gefährdungsbeurteilung immer auf dem neuesten gesetzlichen Stand.

 

Wann brauche ich eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung?2019-10-17T15:34:09+02:00

In allen Fällen, wenn Sie als “Unternehmer” (oder Verein etc.) weisungsgebunden “Mitarbeiter” beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese “Mitarbeiter” bezahlt werden oder nicht. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für ehrenamtlich Tätige, Mini-Jobber, Praktikanten genauso wie für Vollzeitkräfte.

Welche Gesetze und Verordnungen gelten für mich ?2023-04-22T08:36:05+02:00

Es gibt eine Unmenge von Gesetzen und Verordnungen in Deutschland, und es werden ununterbrochen welche dazuerfunden. Die Vorgaben der EU müssen ja umgesetzt werden.

Die für alle Betriebe der BGW geltenden Gesetze und Verordnungen werden in Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Grundsätzlich Risiken” aufgelistet. Hier finden Sie das Inhaltsverzeichnis  von Band 1.

Weitere Verordnungen werden in den weiteren Bänden der Reihe Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung besprochen.

Die Biostoff-VO und die zugehörigen Technischen Regeln werden in Band 2 der Checklisten “Biostoffe/ Desinfektionsmittel” besprochen.

Eine umfassendere Informaition zu den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes erhalten Sie in Band 2 “Mutterschutzgesetz”.

Das Regelwerk rund um Dienstfahrten wird in Band 4 “Hausbesuche/Verkehr” dargestellt.

Bürotätigkeiten und die dort geltenden Regeln werden in Band 5 der Checklisten “Büro / Rücken” besprochen.

Da die Buchreihe “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” sich garnicht so schnell weiterentwickeln kann, wie neue oder geänderte Vorschriften veröffentlicht werden und viele Regeln nur für bestimmte Berufssparten gelten, müssen Sie natürlich auch selbst immer aufmerksam bleiben und neue Vorschriften mit berücksichtigen.

 

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