Häufig gestellte Fragen
Die Checklisten sind nach Themen geordnet. Durch die Auswahl verschiedener Checklisten kann sich jeder Betrieb die in seinem Fall sinnvollen Checklisten selbst zusammenstellen. So werden unnötige Belastungen für den Unternehmer vermieden. Weitere Informationen
Einfach den Bestellbutton anklicken. Tragen Sie Ihre Rechnungs- und Lieferanschrift ein und ergänzen Sie Ihre Email-Adresse. Sie erhalten eine Rechnung per Email. Sie können dann per Vorkasse, Lastschrift, paypal oder Kreditkarte bezahlen. Die Lieferung erfolgt zeitnah (i.d.R. maximal 7 Werktage nach Zahlungseingang).
Wenn Sie keine email-Adresse haben oder nicht im Internet bestellen können oder wollen, dann schicken Sie mir einfach ein Fax (03212 / 420 22 20) oder einen Brief (arbund Verlag – Dr. Gabriele Baatz – Gardeschützenweg 74 – 12203 Berlin) mit folgenden Angaben:
Ihre Daten:
Titel, Vorname, Name
PLZ, Ort, Straße und Hausnummer
Telefonnummer für Rückfragen (bitte immer mit angeben !)
Was genau wollen Sie bestellen ?
Sie erhalten dann von mir eine Vorabrechnung (incl. AGB) per Post mit den Kontodaten für eine Bezahlung über Vorkasse. Sie können dann anhand der Rechnung nochmal genau überprüfen, ob wir Ihre Bestellung korrekt ausgeführt haben.
Ihre angegebenen Kontaktdaten bleiben gespeichert und werden im Zuge der Kaufabwicklung eventuell an Abrechnungssysteme und Versandunternehmen weitergegeben. Eine willentliche Weitergabe an andere findet nicht statt.
In allen Fällen, wenn Sie als “Unternehmer” (oder Verein etc.) weisungsgebunden “Mitarbeiter” beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese “Mitarbeiter” bezahlt werden oder nicht. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für ehrenamtlich Tätige, Mini-Jobber, Praktikanten genauso wie für Vollzeitkräfte.
Durch die sogenannte Gefährdungsbeurteilung sollen potentielle Gefahren schon präventiv ermittelt und auf das unvermeidliche Minimum reduziert werden.
Der Unternehmer muss (ArbSchG § 5)
Gefährdungen ermitteln,
Gefährdungen beurteilen und
Maßnahmen festlegen, um Risiken zu reduzieren.
Diese drei Bereiche werden insgesamt als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet.
In Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken” finden Sie eingehende Erläuterungen.
Prüfungen führen sowohl das Landesamt für Arbeitsschutz (länderabhängig verschiedene Namen) als auch die jeweilige Berufsgenossenschaft durch. Im Schadensfall müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Dokumentation im Streitfall auch dem Sozialgericht vorgelegt werden muss.
Nur die schriftliche Gefährdungsbeurteilung gilt als Nachweis, präventiv im Arbeitsschutz tätig geworden zu sein. Fehlt ein solcher Nachweis, dann kann Ihnen unterstellt werden, Sie hätten vorsätzlich nichts für den Arbeitsschutz getan. In diesem Fall hätten Sie eventuell eine Teilschuld am Gesundheitsschaden des Mitarbeiters und Regressforderungen könnten an Sie gestellt werden.
Ja, Sie sind verpflichtet sich auch bezüglich des Arbeitsschutzes direkt oder indirekt von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizinern betreuen zu lassen. Eventuell sind auch arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen für die Mitarbeiter vorgeschrieben. Weitere Informationen
Die Checklisten sind nach Themen geordnet. Durch die Auswahl verschiedener Checklisten kann sich jeder Betrieb die in seinem Fall sinnvollen Checklisten selbst zusammenstellen. So werden unnötige Belastungen für den Unternehmer vermieden. Weitere Informationen
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In allen Fällen, wenn Sie als “Unternehmer” (oder Verein etc.) weisungsgebunden “Mitarbeiter” beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese “Mitarbeiter” bezahlt werden oder nicht. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für ehrenamtlich Tätige, Mini-Jobber, Praktikanten genauso wie für Vollzeitkräfte.
Durch die sogenannte Gefährdungsbeurteilung sollen potentielle Gefahren schon präventiv ermittelt und auf das unvermeidliche Minimum reduziert werden.
Der Unternehmer muss (ArbSchG § 5)
Gefährdungen ermitteln,
Gefährdungen beurteilen und
Maßnahmen festlegen, um Risiken zu reduzieren.
Diese drei Bereiche werden insgesamt als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet.
In Band 1 der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung “Allgemeine Risiken” finden Sie eingehende Erläuterungen.
Prüfungen führen sowohl das Landesamt für Arbeitsschutz (länderabhängig verschiedene Namen) als auch die jeweilige Berufsgenossenschaft durch. Im Schadensfall müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Dokumentation im Streitfall auch dem Sozialgericht vorgelegt werden muss.
Nur die schriftliche Gefährdungsbeurteilung gilt als Nachweis, präventiv im Arbeitsschutz tätig geworden zu sein. Fehlt ein solcher Nachweis, dann kann Ihnen unterstellt werden, Sie hätten vorsätzlich nichts für den Arbeitsschutz getan. In diesem Fall hätten Sie eventuell eine Teilschuld am Gesundheitsschaden des Mitarbeiters und Regressforderungen könnten an Sie gestellt werden.
Ja, Sie sind verpflichtet sich auch bezüglich des Arbeitsschutzes direkt oder indirekt von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizinern betreuen zu lassen. Eventuell sind auch arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen für die Mitarbeiter vorgeschrieben. Weitere Informationen