Die schriftliche Gefährdungsbeurteilung muss immer wieder aktualisiert werden.

Der Gesetzgeber verlangt die Aktualisierung spätestens nach 12 Monaten.

Weitere Aktualisierungen und/oder Ergänzungen sind z.B. notwendig,
  • wenn neue Geräte, Chemikalien oder Technologien eingeführt werden,
  • wenn der Verdacht eines Gesundheitsschadens bei einem Mitarbeiter besteht,
  • wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt oder
  • wenn es zu Unfälle oder Beinahunfällen gekommen ist.

Besonders einfach und schnell ist dies, wenn Sie die Dokumentation direkt den Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung erstellt haben.

In diesem Fall müssen Sie die bereits bestehende Dokumentation lediglich kontrollieren. Prüfen Sie, ob es Veränderungen gibt und ob es weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Notieren Sie dies direkt in den Arbeitsbüchern ….. dann neues Datum und neue Unterschrift dazu – und schon ist Ihre Aktualisierung fertig.

Alle Checklisten bieten Platz für mindestens 2-3 Dokumentationszyklen.

Empfehlenswert ist es, sich alle 3 bis 4 Jahre eine neue Ausgabe eines Arbeitsbuches zu besorgen. Die gesetztlichen Grundlagen ändern sich fortlaufend. Bei jeder neuen Auflage der Checklisten werden die aktuellen gesetzlichen Änderungen eingearbeitet. So bleiben Ihr Betrieb und Ihre Gefährdungsbeurteilung immer auf dem neuesten gesetzlichen Stand.