Ja, Sie müssen sie reinlassen.

Der Staat ist berechtigt und verpflichtet für die Sicherheit zu sorgen.

Bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz werden diese Kontrollen von den Landesämtern für Arbeitsschutz (in manchen Bundesländern von der Gewerbeaufsicht) und von den Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Ein technischer Aufsichtsbeamter einer Berufsgenossensschaft hat die gleichen hoheitlichen Rechte wie ein Kontrolleur eines Landesamtes.

Wenn Sie den Kontrollbehörden den Zutritt verweigern, können sich die Behörden, auch gegen Ihren Willen, mit Hilfe der Polizei jederzeit Zutritt verschaffen.

Das mag Ihnen als Versicherungsbüro, Rechtsanwalt, Physiotherapeut oder Arzt völlig überzogen und übergriffig erscheinen, in vielen Fällen ist dies aber notwendig und lebensrettend.
Diese Regeln gelten ja auch für Baustellen oder die chemische Industrie. Dort gibt es ein wesentlich höheres Unfallrisiko und leider auch ein viel höheres Risiko schwerster Schäden an einzelnen Personen. Teilweise gibt es auch erhebliche Risiken für die Umwelt und viele weitere Personen. Um hier Schäden zu verhindern müssen die Kontrollbehörden jederzeit Zugang zu solchen Betrieben haben.