Da gibt es keinen.

Die Berufsgenossenschaften haben sog. “Präventionsberater” ausgebildet. Diese dürfen sich, entgegen der Befugnisse eines Technischen Aufsichtsbeamten, nicht zwangsweise Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen beschaffen. Diese dürfen, juristisch gesprochen, nur “besuchen” und “beraten”. Der Ablauf ist aber der selbe.
Die Kontrollbehörden nutzen generell lieber Begriffe wie “Begehung” oder “Besuch”. Die Kontrolleure wollen sich ja mit Ihnen nicht streiten oder Sie angreifen, sondern tatsächlich zunächst einmal “nur vorbeikommen” und sich den Betrieb “mal ansehen” und Ihnen vielleicht noch nützliche Hinweise geben.

Die Kontrolleure sind allesamt garnicht daran interessiert, Ihnen Scherereien zu machen, sich mit Ihnen herumzuärgern, lange Protokolle zu schreiben und zigmal zur Nachkontrolle zu kommen. Das bedeutet für den Kontrolleur nämlich viel zusätzliche Arbeit.
Ein Kontrolleur oder Berater ist froh, wenn er bei Ihnen “gute und sichere Arbeitsbedingungen” vorfindet und somit auch mit seiner eigenen Schreibtischarbeit schnell fertig wird. Ein Kontrolleur ist auch nur ein Mensch.

Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Betrieb bei der Begehung in einem möglichst guten Zustand ist – sauber, geordnet und vor allem sicher.
Bereiten Sie also auch die Dokumentation bestmöglich vor.

Je besser alles vorbereitet ist, desto weniger Scherereien gibt es hinterher.