In allen Fällen, wenn Sie als “Unternehmer” (oder Verein etc.) weisungsgebunden “Mitarbeiter” beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese “Mitarbeiter” bezahlt werden oder nicht. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für ehrenamtlich Tätige, Mini-Jobber, Praktikanten genauso wie für Vollzeitkräfte.