Mein Rat: mit den “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung”.

Wählen Sie sich die Checklisten, die zu Ihrem Unternehmen passen. Für fast alle Betriebe ist Band 1 “Grundsätzliche Risiken” die Grundlage. Hier finden Sie eine Auswahlhilfe welche weiteren Checklisten für Sie noch nützlich sein könnten.

Gehen Sie die Checklisten durch. Sie erfahren dort in einer Kurzfassung, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es für Ihren Betrieb gibt und welche Vorgaben Sie einhalten müssen.

Beim Durcharbeiten der Checklisten können Sie zeitgleich Ihren Betrieb verbessern und die geforderte “schrifltiche Gefährdungsbeurteilung” (Dokumentation) erstellen.

Wenn Sie die in den Arbeitsbüchern aufgelisteten Rahmenbedingungen einhalten, haben Sie die gesetzlichen Vorgaben auch erfüllt.

Vorteil der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung: Sie müssen die ganzen Gesetze und Verordnungen nicht mehr selber lesen.
Sie werden wie an einem roten Faden durch den Verordnungs- und Gesetzesdschungel geführt.
Sie arbeiten systematisch und komprimiert. Sie vergessen nichts und Sie machen auch nichts doppelt.
Das spart enorm viel Zeit und vereinfacht die Sache ganz wesentlich.

Ich Rate Ihnen dringend davon ab: fangen Sie nicht an, irgendwo, irgendetwas im Betrieb zu ändern. Das kostet sie letztliche viel mehr Zeit.

Als ich vor vielen Jahren noch als Tierarzt in der eigenen Praxis niedergelassen war (ich war aber schon Fachkraft für Arbeitssicherheit und betreute auch andere Betriebe im Arbeitsschutz) kam die Überwachungsbehörde ca. alle zwei Jahre zu mir. Jedes Mal musste ich dann die ganzen Verordnungen nochmal lesen …. irgendwann hatte ich mir dann eine to-do-Liste erstellt. Damit habe ich viel Zeit gespart.

Aus meiner damaligen to-do-Liste sind nun die “Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung” geworden.